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    femafenster AG femafenster AG

    Allmendstrasse 4 Fenster Türen Läden Nübrigweg 6 041 925 77 66

    6210 Sursee www.femafenster.ch 4402 Frenkendorf

    Fon 041 925 77 66 info@femafenster.ch Fon 061 901 64 41

    Version 22.11.2016

    femafenster®

    Internorm Licht und Leben

    Allgemeine Bedienungen zum Angebot und Auftrag der femafenster AG

    Für den Leistungsbeschrieb der Fenster sind die beiliegenden Kenndaten der femafenster massgebend. Diese Daten entsprechen hauptsächlich den technischen

    Systemanforderungen unserer Lieferanten und sind somit ein Teil der Garantiebestimmungen.

    Die Bauherrschaft ist grundsätzlich für die Gesamtplanung und die Devisierung verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung der Vorgaben aus Gesetzen und

    Normen.

    1. Montagearbeiten

    Der freie Zugang zu den Fenstern und Türen muss gewährleistet sein. Es

    ist ein Abstand von mind. 1 m zwischen Fenstern und den Möbeln

    einzuhalten. Das Wegräumen von Gegenständen durch uns wird zusätzlich

    nach Aufwand verrechnet.

    Das vorhandene Fassadengerüst muss in genügendem Abstand zur

    Fassade stehen, so dass grosse Fensterelemente und Gläser hochgezogen

    werden können. Gleichzeitig sind Gerüstöffnungen zu schaffen, um

    ungehindert den Transport der Elemente zu garantieren.

    Unser Montagepersonal ist für eine fachlich einwandfreie und saubere

    Arbeit besorgt. Trotz grösster Sorgfalt können kleinere Schäden an Leibung

    oder Mauerwerk entstehen, welche bauseits zu beheben sind. Für

    eventuelle Schäden an hohlen „Plättli“, Mauerwerk, Leibungen, welche bei

    der Demontage der Fenster, Türen und Läden entstehen, können wir keine

    Haftung übernehmen.

    Bei der Demontage oder Montage der Fenster und Türen notwendig

    werdende zusätzliche Arbeiten die vorher nicht erkennbar waren

    (Leitungen, Betonsockel unter dem Wetterschenkel, etc.), werden separat

    verrechnet.

    Eventuelle Arbeiten an den Rollläden, Storen oder Fensterläden müssen,

    wenn nicht besonders erwähnt, bauseits durch den Fachmann ausgeführt

    werden. Wird bei der Montage festgestellt, dass die bestehenden

    Rollläden/Storen auf den alten Fenstern festmontiert sind, müssen diese

    bauseits durch den Fachmann entfernt und wieder montiert werden.

    Sollte bei der Demontage der bestehenden Elemente (zwischen

    Boden/Wand und Element) eine Dichtungsfolie zum Vorschein kommen, so

    muss diese nachträglich durch den Fachmann wieder mit dem neuen

    Element verbunden werden. Dies gilt ebenso für Elemente mit Kupfer- oder

    sonstiger Verkleidungen.

    Ist für die Montage ein Kran erforderlich, muss dieser vom Bauherrn

    kostenlos zur Verfügung gestellt werden, sofern im Leistungsverzeichnis

    nichts anderes vereinbart wird.

    Bauseits muss ein reservierter Platz für die Schuttmulde zur Verfügung

    gestellt werden. Die Mulde dient ausschliesslich zur Zwischenlagerung der

    von uns demontierten Fenster und Türen. Es ist ausdrücklich verboten,

    dass Mieter oder Drittpersonen ihr Eigentum über unsere Mulde entsorgen.

    Evtl. Unkosten bei Zuwiderhandlung oder Bussen der Behörden werden wir

    der Bauherrschaft in Rechnung stellen.

    Für die Arbeiten ab 3.0 m ab Abstellbasis ist vom Bauherrn ein Gerüst zur

    Verfügung zu stellen. Vorhandene Gerüste dürfen vom Unternehmer

    kostenlos genutzt werden. Änderung an Gerüsten müssen bauseitig

    ausgeführt werden. Der Bauherr ist für die allgemeine Baustellensicherheit

    und Reinigung verantwortlich.

    4. Kabel und Leitungen

    Elektrische Kabel und Wasser- resp. Heizungsleitungen oder Rohre an den

    bestehenden Fenster- und Türelementen müssen bauseits durch den

    Fachmann entfernt werden. Auch müssen uns Kabel und Leitungen die

    verdeckt resp. unter Putz oder im Mauerwerk verlegt sind, angezeigt

    werden. Schäden die aus der fehlenden Information entstehen, sind

    bauseitig zu tragen.

    5. Reinigung

    Nach der Montage werden die Fenster- und Türelemente durch unsere

    Monteure grob gereinigt. Die gründliche Endreinigung muss bauseits

    erfolgen. Um die Kittfuge zu schonen, sollte mit der Endreinigung jedoch 2

    Tage zugewartet werden.

    Eventuell vorhandene Gips-, Verputz-, Bitumen- und Betonrückstände etc.

    an den Fenster-, Türelemente und Isoliergläsern sind bauseitig zu

    entfernen.

    6. Nicht inbegriffene Leistungen

    (sofern diese nicht speziell in Angebot/Auftrag erwähnt sind)

    Entfernen von allgemeinen Elektrogeräten wie Klima-, Lüftungs- oder

    Spezialgeräten, welche sich im Bereich der Fenster- und Türelementen

    befinden.

    Räumen des Montageplatzes. Entfernen von Vorfenstern, Möbeln,

    Vorhängen, Pflanzen etc.

    Wiedermontage von Führungsschienen, Kurbelstangen, Gurtenwickler und

    Walzenlager. Anpassen des Rolladen-Revisionsdeckel.

    Abdecken der Möbel, Elektrogeräte, Bilder, Boden etc.

    Zusätzliche Abdichtungen, wie z.B. Vidiflex, Hescoflex, Sikaflex oder

    ähnliches, für dampf-, wind- resp. wasserdichte Bauanschlüsse.

    Reinigen der Fensterelemente, Brüstungen, Gläser, Klappläden etc.

    Objektbezogene, behördliche Abklärungen, Auflagen und

    Bauherrschaftsinformationen wie z.B. Lärmschutz LSV, Brandschutz,

    Denkmalschutz etc.

    Planungs-, Bauleitungs- und Baukoordinationsaufgaben.

    2. Isolierglas

    Das Isolierglas kann bei hochwärmedämmender Ausführung auf der

    Aussenseite kurzfristig beschlagen sein. Dies ist der Fall, wenn die

    Aussenscheibe nachts stark abkühlt und das Isolierglas von der Innenseite

    her nicht mehr aufgeheizt wird. Je tiefer der U-Wert (Ug) der

    Isolierverglasung ist, umso wahrscheinlicher ist es, dass die Verglasung auf

    der Aussenseite anläuft. Dies ist ein Zeichen für eine sehr gute Isolation.

    Es ist zu beachten, dass bei den neuen Isoliergläsern durch die

    Glasbeschichtung verschiedenartige (und ungewohnte) Farbnuancen

    sichtbar werden können, die je nach persönlichem Empfinden

    wahrgenommen werden. Dies hat jedoch keinerlei Auswirkungen auf die

    Qualität und kann auch nicht bemängelt werden.

    Die Isoliergläser sind spätestens am Tag nach der Montage durch die

    Bauherrschaft resp. deren Vertretung auf allgemeine Schäden oder Fehler

    zu kontrollieren. Erfolgt innerhalb von 3 Tagen keine schriftliche Mitteilung

    über Mängel, so gelten die Isoliergläser als abgenommen. Die Glasprüfung

    erfolgt gemäss SIGAB und der Glasprüffolie der Internorm.

    Auf thermischen Glasbruch wird keine Garantie übernommen. Das heisst

    Wärmequellen wie Heizkörper, Spots, sowie Gegenstände, dürfen nicht

    näher als 30cm vor einer Glasscheibe platziert werden. Kann dies bei der

    Planung nicht eingehalten werden, muss die innere Scheibe mit ESG

    ausgeführt werden und uns spätestens bei der Offertstellung mitgeteilt

    werden.

    7. Abnahme der Arbeit

    Diese erfolgt im Normalfall durch den ausführenden Monteur, gemeinsam

    mit dem Eigentümer oder Mieter des Objektes. Mit der Abnahme werden

    eventuell bestehende Mängel zu diesem Zeitpunkt festgehalten und das

    montierte Produkt geht in die Obhut des Auftragsgebers über.

    8. Grundlagen

    SIA-Norm 118 (allgemeine Bedienungen für Bauarbeiten)

    SIA-Norm 331 (Fenster)

    Glasnorm SIGaB (Schweiz. Institut für Glas am Bau)

    Obligationenrecht

    9. Garantie

    2 Jahre auf Beschläge und Montage

    5 Jahre für verdeckte Mängel

    Bei Internorm-Produkten Garantie gemäss Internorm-Garantiefibel

    3. Hinweis für bauseitige Arbeiten

    Werden nach der Fenstermontage bauseits Schwellen, Fensterbänke,

    Aussenisolation, Spengleranschlüsse etc. angebracht, so muss die

    thermische Abdichtung zum Fenster- resp. Fenstertürrahmen bauseits

    gewährleistet sein.

    Es ist zu beachten, dass die Rahmenentwässerungs- und

    Wetterschenkelschlitze nicht durch Drittfirmen wie z.B. Spengler,

    Fassadenbauer oder andere abgedeckt werden. Die systemgerechte

    Entwässerung und die Montage unserer Wetterschenkel muss

    gewährleistet sein.

    10. Vertragsabschluss

    Erteilte und bestätigte Aufträge können nur schriftlich und unter Angabe von

    wichtigen Gründen (z.B. Baueinstellung usw.) rückgängig gemacht werden.

    In jedem Fall hat der Auftraggeber bereits geleistete Arbeiten und

    anfallende Stornierungskosten zu entschädigen sowie für die volle

    Schadloshaltung aufzukommen.

    Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Bedienungen sind schriftlich festzuhalten / Technische Änderungen vorbehalten