femafenster AG femafenster AG
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Version 22.11.2016
femafenster®
Internorm Licht und Leben
Allgemeine Bedienungen zum Angebot und Auftrag der femafenster AG
Für den Leistungsbeschrieb der Fenster sind die beiliegenden Kenndaten der femafenster massgebend. Diese Daten entsprechen hauptsächlich den technischen
Systemanforderungen unserer Lieferanten und sind somit ein Teil der Garantiebestimmungen.
Die Bauherrschaft ist grundsätzlich für die Gesamtplanung und die Devisierung verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung der Vorgaben aus Gesetzen und
Normen.
1. Montagearbeiten
Der freie Zugang zu den Fenstern und Türen muss gewährleistet sein. Es
ist ein Abstand von mind. 1 m zwischen Fenstern und den Möbeln
einzuhalten. Das Wegräumen von Gegenständen durch uns wird zusätzlich
nach Aufwand verrechnet.
Das vorhandene Fassadengerüst muss in genügendem Abstand zur
Fassade stehen, so dass grosse Fensterelemente und Gläser hochgezogen
werden können. Gleichzeitig sind Gerüstöffnungen zu schaffen, um
ungehindert den Transport der Elemente zu garantieren.
Unser Montagepersonal ist für eine fachlich einwandfreie und saubere
Arbeit besorgt. Trotz grösster Sorgfalt können kleinere Schäden an Leibung
oder Mauerwerk entstehen, welche bauseits zu beheben sind. Für
eventuelle Schäden an hohlen „Plättli“, Mauerwerk, Leibungen, welche bei
der Demontage der Fenster, Türen und Läden entstehen, können wir keine
Haftung übernehmen.
Bei der Demontage oder Montage der Fenster und Türen notwendig
werdende zusätzliche Arbeiten die vorher nicht erkennbar waren
(Leitungen, Betonsockel unter dem Wetterschenkel, etc.), werden separat
verrechnet.
Eventuelle Arbeiten an den Rollläden, Storen oder Fensterläden müssen,
wenn nicht besonders erwähnt, bauseits durch den Fachmann ausgeführt
werden. Wird bei der Montage festgestellt, dass die bestehenden
Rollläden/Storen auf den alten Fenstern festmontiert sind, müssen diese
bauseits durch den Fachmann entfernt und wieder montiert werden.
Sollte bei der Demontage der bestehenden Elemente (zwischen
Boden/Wand und Element) eine Dichtungsfolie zum Vorschein kommen, so
muss diese nachträglich durch den Fachmann wieder mit dem neuen
Element verbunden werden. Dies gilt ebenso für Elemente mit Kupfer- oder
sonstiger Verkleidungen.
Ist für die Montage ein Kran erforderlich, muss dieser vom Bauherrn
kostenlos zur Verfügung gestellt werden, sofern im Leistungsverzeichnis
nichts anderes vereinbart wird.
Bauseits muss ein reservierter Platz für die Schuttmulde zur Verfügung
gestellt werden. Die Mulde dient ausschliesslich zur Zwischenlagerung der
von uns demontierten Fenster und Türen. Es ist ausdrücklich verboten,
dass Mieter oder Drittpersonen ihr Eigentum über unsere Mulde entsorgen.
Evtl. Unkosten bei Zuwiderhandlung oder Bussen der Behörden werden wir
der Bauherrschaft in Rechnung stellen.
Für die Arbeiten ab 3.0 m ab Abstellbasis ist vom Bauherrn ein Gerüst zur
Verfügung zu stellen. Vorhandene Gerüste dürfen vom Unternehmer
kostenlos genutzt werden. Änderung an Gerüsten müssen bauseitig
ausgeführt werden. Der Bauherr ist für die allgemeine Baustellensicherheit
und Reinigung verantwortlich.
4. Kabel und Leitungen
Elektrische Kabel und Wasser- resp. Heizungsleitungen oder Rohre an den
bestehenden Fenster- und Türelementen müssen bauseits durch den
Fachmann entfernt werden. Auch müssen uns Kabel und Leitungen die
verdeckt resp. unter Putz oder im Mauerwerk verlegt sind, angezeigt
werden. Schäden die aus der fehlenden Information entstehen, sind
bauseitig zu tragen.
5. Reinigung
Nach der Montage werden die Fenster- und Türelemente durch unsere
Monteure grob gereinigt. Die gründliche Endreinigung muss bauseits
erfolgen. Um die Kittfuge zu schonen, sollte mit der Endreinigung jedoch 2
Tage zugewartet werden.
Eventuell vorhandene Gips-, Verputz-, Bitumen- und Betonrückstände etc.
an den Fenster-, Türelemente und Isoliergläsern sind bauseitig zu
entfernen.
6. Nicht inbegriffene Leistungen
(sofern diese nicht speziell in Angebot/Auftrag erwähnt sind)
Entfernen von allgemeinen Elektrogeräten wie Klima-, Lüftungs- oder
Spezialgeräten, welche sich im Bereich der Fenster- und Türelementen
befinden.
Räumen des Montageplatzes. Entfernen von Vorfenstern, Möbeln,
Vorhängen, Pflanzen etc.
Wiedermontage von Führungsschienen, Kurbelstangen, Gurtenwickler und
Walzenlager. Anpassen des Rolladen-Revisionsdeckel.
Abdecken der Möbel, Elektrogeräte, Bilder, Boden etc.
Zusätzliche Abdichtungen, wie z.B. Vidiflex, Hescoflex, Sikaflex oder
ähnliches, für dampf-, wind- resp. wasserdichte Bauanschlüsse.
Reinigen der Fensterelemente, Brüstungen, Gläser, Klappläden etc.
Objektbezogene, behördliche Abklärungen, Auflagen und
Bauherrschaftsinformationen wie z.B. Lärmschutz LSV, Brandschutz,
Denkmalschutz etc.
Planungs-, Bauleitungs- und Baukoordinationsaufgaben.
2. Isolierglas
Das Isolierglas kann bei hochwärmedämmender Ausführung auf der
Aussenseite kurzfristig beschlagen sein. Dies ist der Fall, wenn die
Aussenscheibe nachts stark abkühlt und das Isolierglas von der Innenseite
her nicht mehr aufgeheizt wird. Je tiefer der U-Wert (Ug) der
Isolierverglasung ist, umso wahrscheinlicher ist es, dass die Verglasung auf
der Aussenseite anläuft. Dies ist ein Zeichen für eine sehr gute Isolation.
Es ist zu beachten, dass bei den neuen Isoliergläsern durch die
Glasbeschichtung verschiedenartige (und ungewohnte) Farbnuancen
sichtbar werden können, die je nach persönlichem Empfinden
wahrgenommen werden. Dies hat jedoch keinerlei Auswirkungen auf die
Qualität und kann auch nicht bemängelt werden.
Die Isoliergläser sind spätestens am Tag nach der Montage durch die
Bauherrschaft resp. deren Vertretung auf allgemeine Schäden oder Fehler
zu kontrollieren. Erfolgt innerhalb von 3 Tagen keine schriftliche Mitteilung
über Mängel, so gelten die Isoliergläser als abgenommen. Die Glasprüfung
erfolgt gemäss SIGAB und der Glasprüffolie der Internorm.
Auf thermischen Glasbruch wird keine Garantie übernommen. Das heisst
Wärmequellen wie Heizkörper, Spots, sowie Gegenstände, dürfen nicht
näher als 30cm vor einer Glasscheibe platziert werden. Kann dies bei der
Planung nicht eingehalten werden, muss die innere Scheibe mit ESG
ausgeführt werden und uns spätestens bei der Offertstellung mitgeteilt
werden.
7. Abnahme der Arbeit
Diese erfolgt im Normalfall durch den ausführenden Monteur, gemeinsam
mit dem Eigentümer oder Mieter des Objektes. Mit der Abnahme werden
eventuell bestehende Mängel zu diesem Zeitpunkt festgehalten und das
montierte Produkt geht in die Obhut des Auftragsgebers über.
8. Grundlagen
SIA-Norm 118 (allgemeine Bedienungen für Bauarbeiten)
SIA-Norm 331 (Fenster)
Glasnorm SIGaB (Schweiz. Institut für Glas am Bau)
Obligationenrecht
9. Garantie
2 Jahre auf Beschläge und Montage
5 Jahre für verdeckte Mängel
Bei Internorm-Produkten Garantie gemäss Internorm-Garantiefibel
3. Hinweis für bauseitige Arbeiten
Werden nach der Fenstermontage bauseits Schwellen, Fensterbänke,
Aussenisolation, Spengleranschlüsse etc. angebracht, so muss die
thermische Abdichtung zum Fenster- resp. Fenstertürrahmen bauseits
gewährleistet sein.
Es ist zu beachten, dass die Rahmenentwässerungs- und
Wetterschenkelschlitze nicht durch Drittfirmen wie z.B. Spengler,
Fassadenbauer oder andere abgedeckt werden. Die systemgerechte
Entwässerung und die Montage unserer Wetterschenkel muss
gewährleistet sein.
10. Vertragsabschluss
Erteilte und bestätigte Aufträge können nur schriftlich und unter Angabe von
wichtigen Gründen (z.B. Baueinstellung usw.) rückgängig gemacht werden.
In jedem Fall hat der Auftraggeber bereits geleistete Arbeiten und
anfallende Stornierungskosten zu entschädigen sowie für die volle
Schadloshaltung aufzukommen.
Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Bedienungen sind schriftlich festzuhalten / Technische Änderungen vorbehalten